Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport
Risikoanalyse & Schutzkonzepte im Sport
Was ist das Qualitätsbündnis?
Das Qualitätsbündnis wurde auf der Grundlage des 10-Punkte-Aktionsprogramms und der Initiative “Schweigen schützt die Falschen” durch den Landessportbund NRW und seiner Sportjugend in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kinderschutzbund, entwickelt. Das Qualitätsbündnis wird von der Staatskanzlei NRW unterstützt.
Ziel des Qualitätsbündnisses ist es, sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport wirksam vorzubeugen und diese zu bekämpfen. Dazu werden maßgeschneiderte Qualitätsstandards zur Prävention und Intervention gemeinsam entwickelt und innerhalb der Vereinsstruktur installiert. Zentraler Gedanke dahinter ist die enge Vernetzung und der Transfer von Fachwissen im organisierten Sport.
Mit dem Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport gibt der Landessportbund NRW den Sportvereinen, Sportverbänden und Stadt- und Kreissportbünden konkrete Hilfestellung, um das Thema im Sport zu enttabuisieren, Präventionsmaßnahmen umzusetzen sowie in Krisen- und Verdachtsfällen Orientierung zu erhalten und handlungsfähig zu bleiben.
Wir unterstützen gemeinsam mit dem Landessportbund NRW alle Verein in der Prävention von und Intervention bei sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport, unabhängig davon, wie intensiv sich die Organisationen schon mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Alle Angebote im Rahmen des Qualitätsbündnisses sind für die Mitgliedsvereine des SSB kostenfrei.
Wichtig ist, dass sich die Vereine auf dem Weg ins Qualitätsbündnis ganzheitlich mit dem Thema befassen. Deswegen unterstützen Berater*innen und Referent*innen die Vereine schon im Prozess zur Mitgliedschaft und natürlich auch nach der Aufnahme ins Qualitätsbündnis.
Um Mitglied im Qualitätsbündnis zu werden, müssen die Vereine die untenstehenden zehn Qualitätskriterien umsetzen und installieren. Die Reihenfolge kann dabei prozessorientiert und vereinsspezifisch beschlossen werden. Wie im untenstehenden Schaubild abgebildet, muss nur die Information und der Beschluss des Vorstands, sich mit dem Thema zu befassen (Kriterium 1), am Beginn des Prozesses zur Mitgliedschaft stehen.