Juleica
Die Juleica: Qualifikation – Anerkennung – Legitimation
Die Jugendleiter*In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Inhalte zur Qualifizierung
- Die praktische und theoretische Qualifizierung zum Erwerb der Juleica umfasst mindestens folgende Inhalte:
- Aufgaben und Funktionen der Jugendleitung und Befähigung zur Leitung von Gruppen
- Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit, Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit
- psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
- Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.
Darüber hinaus wird empfohlen
- aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation,
- Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz,
- Inklusion, internationaler Jugendaustausch und auch verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu machen.
Juleica-Wege im Sport
Die Inhalte der Juleica sind in drei Qualifizierungsmaßnahmen der Sportjugend NRW implementiert. Bei erfolgreicher Teilnahme folgender Qualifizierungsmaßnahmen sind die Teilnehmer*innen berechtigt eine Juleica zu beantragen:
- Übungsleiter*in-C Breitensport Aufbaumodul Kinder und Jugendliche
- Sporthelfer*in I und II
- Vereinsmanager*in-C Profil Jugend
- Zertifikat Jugenderholung
Leistungen der Juleica
Jugendleiter*innen sind durch den Nachweis der Juleica berechtigt Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Das Leistungspaket der Juleica ist regional unterschiedlich. Die Ansprechpartner*innen geben Auskunft über die jeweiligen Vergünstigungen. Beispiele sind:
- Fahrpreisermäßigungen
- Genehmigung zum Zelten mit der Gruppe
- Besuche von Kulturveranstaltungen
- Besuche von Freizeiteinrichtungen
- Gebührenfreiheit oder -ermäßigung für das Entleihen von Medien und Geräten bei den Bildstellen
- Einzelne Kommunen verknüpfen darüber hinaus die Förderung von Maßnahmen mit dem Nachweis des Einsatzes qualifizierter Mitarbeiter*innen. Die Juleica dient als Nachweis der geforderten Qualifikation.
Weitere Infos unter
Antragsstellung
Voraussetzung und Beantragung
Antragsberechtigt sind Jugendleiter*innen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Vergabe der Juleica erfolgt über die Stadt- und Kreissportbünde der Sportjugenden.
Informationen zur Juleica und Antrag
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